Der Veranstaltungs-Rechtsschutz - Gehen Sie auf Nummer
sicher
Während einer Schaumparty stürzte ein Mädchen und wurde von Schaum bedeckt. Als sie nach knapp zehn Minuten gefunden wurde, war die 17-Jährige bereits wegen des Sauerstoffmangels und der dadurch hervorgerufenen Hirnschwellung verstorben.
Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf und klagte die zwei Veranstalter, den Verleiher sowie den Betreiber der Anlage an. Sie bemängelte unter anderem, dass die Beleuchtung unzureichend und der Schaum im Pool zu hoch gewesen seien. Dadurch habe sich der Schaum außerhalb des Beckens unkontrolliert verteilt. Zudem sei die Party nicht bei der Behörde gemeldet gewesen. Eine Genehmigung hätte explizite Auflagen beinhaltet und so das Geschehen möglicherweise verhindert.
Dieses Beispiel ist natürlich sehr extrem, aber es zeigt: Vor, während und nach einer Veranstaltung kann viel passieren. Ob Streit mit Lieferanten, Mitarbeitern, der Sicherheitsfirma, Künstlern oder öffentlichen Behörden – mit dem ROLAND Veranstaltungs-Rechtsschutz bieten wir Ihren Kunden umfassenden Kostenschutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um eine Veranstaltung. Mit dem Deckungskonzept von ROLAND können sowohl einmalige Veranstaltungen als auch Veranstaltungsreihen abgesichert werden.