Donnerstag, 3. Mai 2012


Der Veranstaltungs-Rechtsschutz - Gehen Sie auf Nummer sicher

Veranstaltungen sollen den Besuchern, aber auch den Veranstaltern Freude bereiten. Leider kommt es manchmal ganz anders, wie dieses Beispiel zeigt:

Während einer Schaumparty stürzte ein Mädchen und wurde von Schaum bedeckt. Als sie nach knapp zehn Minuten gefunden wurde, war die 17-Jährige bereits wegen des Sauerstoffmangels und der dadurch hervorgerufenen Hirnschwellung verstorben.

Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf und klagte die zwei Veranstalter, den Verleiher sowie den Betreiber der Anlage an. Sie bemängelte unter anderem, dass die Beleuchtung unzureichend und der Schaum im Pool zu hoch gewesen seien. Dadurch habe sich der Schaum außerhalb des Beckens unkontrolliert verteilt. Zudem sei die Party nicht bei der Behörde gemeldet gewesen. Eine Genehmigung hätte explizite Auflagen beinhaltet und so das Geschehen möglicherweise verhindert.


Dieses Beispiel ist natürlich sehr extrem, aber es zeigt: Vor, während und nach einer Veranstaltung kann viel passieren. Ob Streit mit Lieferanten, Mitarbeitern, der Sicherheitsfirma, Künstlern oder öffentlichen Behörden – mit dem ROLAND Veranstaltungs-Rechtsschutz bieten wir Ihren Kunden umfassenden Kostenschutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um eine Veranstaltung. Mit dem Deckungskonzept von ROLAND können sowohl einmalige Veranstaltungen als auch Veranstaltungsreihen abgesichert werden.

Dienstag, 17. April 2012

Zeigen Sie Dieben die kalte Schulter!


Petra kramt ihre Geldbörse aus der Handtasche.
Noch schnell will sie in den kleinen Laden um die Ecke. Für das Abendessen fehlt das Brot.
In Eile verlässt sie die Wohnung.
Die Terrassentüre bleibt gekippt...

Wissen Sie, dass in Österreich alle 36 Minuten ein Einbruch geschieht?

Die gefährlichste Zeit für Einbrüche liegt in der Dämmerungszeit.

In nur ca. 15 Sekunden kann ein professioneller Dieb durch ein ungesichertes Fenster oder eine Terrassentür eindringen.

Die Täter gehen organisiert vor und suchen die Objekte bewusst nach dem Wert der zu erwartenden Beute aus. Bargeld, Schmuck, Handys und MP3-Player – alles was leicht und schnell in eine Tasche gesteckt werden kann, ist für Einbrecher von Interesse. Aber auch Fernseher, Fotoapparate und Computer sind beliebtes Diebesgut.


Wie können Sie sich vor Langfingern schützen?

·         Bewegungsmelder und Alarmanlage schrecken viele Diebe sofort ab.

·         Fenster mit Spezialverriegelung erschweren das Aushebeln. Fenster der Widerstandklasse 2 leisten zumindest mehrere Minuten Widerstand.

·         Für den Heimbereich ist der Einbau von Sicherheitstüren, die der ÖNORM B5338 entsprechen zu empfehlen. 

·         Haben Ihre Haus- und Nebeneingangstüren noch vorstehende Zylinder und abschraubbare Beschläge? Lassen Sie einbruchssichere Schlösser einbauen! 

·         Schließen Sie Fenster und Terrassentüren wenn Sie aus dem Haus gehen! Ein gekipptes Fenster ist für einen Einbrecher wie ein offenes Fenster.

·         Wichtig ist guter Nachbarschaftskontakt. Wenn Ihr Nachbar ungewöhnliche Aktivitäten oder Geräusche erkennt, kann er die Polizei rufen.

Auch wenn Ihre Polizze alles abdeckt - niemand ersetzt Ihnen die ideellen Werte liebgewonnener Gegenstände oder entschädigt Sie für das Chaos, das der Einbrecher in Ihrer Wohnung anrichtet. Nicht zu unterschätzen sind die emotionalen Folgen eines solchen Ereignisses. Der Verlust des persönlichen Sicherheitsgefühls kann weitaus schwerwiegender sein als der erlittene materielle Schaden.

Ihre Haushalt-Versicherung schützt Sie vor den Folgen eines Einbruchs.

Mittwoch, 11. April 2012

Schienentrösterfilm: "1810 - Für eine handvoll Kaspressknödel"

Am Freitag, 13. April 2012 wird um 20.00 Uhr in ORF III der Film "1810 - Für eine handvoll Kaspressknödel" ausgestrahlt.

Wir, die "kremstal insurance" haben dieses Kabarett-Filmprojekt der "Schienentröster" finanziell unterstützt und können Ihnen diesen Kulturbeitrag nur wämstens empfehlen!

Also nicht vergessen - es lohnt sich!
www.schienentroester.com

Sonntag, 8. April 2012

Mittwoch, 22. Februar 2012

Top News


Nehmen Sie als Vermieter Ihre Räum- und Streupflicht nicht auf die leichte Schulter! Eine Nachlässigkeit kann unangenehm und teuer werden.

Der Gesetzgeber hat zur Unfallverhütung strenge Winterdienstpflichten verordnet.

Schadenersatzansprüche aus Sturzunfällen gehören zu den häufigen Gerichtsfällen. Kürzlich musste sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage beschäftigen, in welchem Ausmaß eine Räumungs- und Streupflicht für den Vermieter gegenüber seinem Mieter besteht.

Anlassfall: Ein Mieter forderte von seinem Vermieter Schadenersatz und Haftung des Vermieters für alle künftigen Folgen eines Sturzunfalles. Er war am Unfalltag entlang des Hauses auf dem Gehsteig gegangen. Einige Meter vom Hauseingang entfernt stürzte er auf dem schnee- und eisbedeckten öffentlichen Gehsteig und verletzte sich.

Die bisherige Rechtsprechung war unzweifelhaft: Der Vermieter haftet nur für solche Unfälle von Mietern, die sich auf nicht ordnungsgemäß gewarteten allgemeinen Teilen des Hauses ereignen, z.B. in Innenhöfen oder Freiflächen innerhalb einer Wohnanlage.

Neu ist nun die Klarstellung, dass der Vermieter gegenüber seinem Mieter auch auf dem Bereich, den er nach § 93 Abs. 1 StVO zu räumen und zu bestreuen hat, vertraglich haftet. Diese Gesetzesstelle sagt, dass der Eigentümer einer
Liegenschaft dafür zu sorgen hat, dass die entlang der Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege und bei Ermangelung eines solchen Gehsteiges der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zwischen 6 und 22 Uhr geräumt und gestreut sind.


Die Rechtsfragen bei Sturzunfällen sind oft recht komplex. Je nach Art der Verkehrsfläche und der Beziehung zwischen den Beteiligten gibt es unterschiedliche Haftungsansätze. Auch die Frage eines Mitverschuldens der verunfallten Person spielt eine Rolle.

Vor den finanziellen Folgen die einem Geschädigten Dritten entstehen können, schützt Sie in vielen Fällen eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

Darüber hinaus können für Sie als Eigentümer der Liegenschaft noch beträchtliche Belastungen durch Anwalts-,Sachverständigen- und Gerichtskosten entstehen.

Eine private Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Versicherungsprämien, die sich lohnen!

Als Ihr Versicherungsmakler suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Fragen Sie bei uns nach! So verlieren auch extreme Witterungsverhältnisse etwas von ihrem Schrecken!

Freitag, 27. Januar 2012

Versicherungsfall beim Bürgeranwalt

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass am Samstag den 28.1.2012 um 17.30 Uhr in ORF 2 die Sendung Bürgeranwalt ausgestrahlt wird. Ein sehr interessanter Versicherungsfall, wird von unserem Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl und dem Bürgeranwalt besprochen.

Kurz zum Inhalt:
Herr Badinger hat bei Abschluss einer Unfallversicherung bei einem Kollegen von uns im Jahr 2004 eine folgenlos ausgeheilte! Verletzung am Sprunggelenk rechts aus dem Jahr 1985! vergessen anzugeben. Im Jahr 2008 erlitt er durch einen Arbeitsunfall eine Unfallverletzung, welche eine Unterschenkelamputation links erforderlich machte. Die von Herrn Badinger geltend gemachten Ansprüche (Invaliditätsleistung und Rente) betragen fast eine Million. Der VN prozessiert bereits über 2 Jahre. Die OÖ. Versicherung hat bisher erst eine geringe Acontozahlung erbracht und wendet ein: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht!, eine falsche Berufsangabe, grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls! und die Unrichtigkeit des gerichtlichen Gutachtens ...!?
Machen Sie sich bitte selbst ein Bild von diesem Fall. Wir bedauern zutiefst, dass in diesem Fall - aufgrund der für uns unerklärlichen Haltung der OÖ. Versicherung - der Einsatz eines Rechtsanwaltes unumgänglich war.
Wir sind froh, dass wir unserem Kunden zumindest den besten Anwalt für Versicherungsfragen empfehlen konnten und hoffen, dass der Fall für unseren Kunden bald abgeschlossen sein wird.


Vorschau beim ORF: